AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Percy & York GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich und ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Geschäftspartnern, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart worden ist.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen den Vertrag vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Tätigkeit der Percy & York GmbH, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Vertriebsberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittlung, Erstellung Online-Shops, Website und Landingspages, Produktion von Podcasts & Videos, Durchführung und Vermittlung von Workshops & Webinaren und der Fördermittelberatung für den jeweiligen Vertragspartner durchführt.

§ 3 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Vertragsschluss schriftlich bestätigen. Bis zur schriftlichen Bestätigung sind wir an unser Angebot nicht gebunden.

§ 4 Vergütung
1. Höhe, Zusammensetzung und Berechnung der Vergütung werden jeweils im Einzelfall zwischen der Percy & York GmbH und dem Auftraggeber vereinbart.
In der Regel wird eine einheitliche Vergütung vereinbart, die alle vertraglichen Leistungen gemäß § 3 als auch die spätere Übertragung der Nutzungsrechte an dem fertigen Werk nach Maßgabe des § 5 umfasst. Anstelle einer projektbezogenen Arbeit kann auch für einen längeren Zeitraum eine Beratertätigkeit der Percy & York GmbH im Rahmen eines Dienstvertrages und eine entsprechende Vergütung vereinbart werden.
2. Alle erbrachten Leistungen sind angemessen, im Zweifel nach den branchenüblichen Stundensätzen und Zeitaufwand, zu vergüten, auch wenn der Vertrag nicht vollständig durchgeführt wird.
3. In unseren Angeboten enthaltene und vereinbarte Vergütungen sind stets Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, welche am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
4. Die Vergütungen sind mit Ablieferung der Arbeiten fällig. Bei umfangreichen Aufträgen können entsprechend der jeweils geleisteten Arbeiten Abschlagszahlungen, bei langfristigen Arbeiten auch Vorschüsse verlangt werden.
5. Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzüge zu zahlen. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche Verzugszinsen mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses zu zahlen.
6. Gegen die Ansprüche der Percy & York GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht.

§ 5 Entwürfe, Urheber- und Nutzungsrechte, Quellcode
1. Unsere Arbeiten (Entwürfe, Fotografien, Illustrationen, Werkzeichnungen etc. sowie die danach von uns gefertigten Produkte) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2. Ohne unsere Zustimmung dürfen unsere Arbeiten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werkes – ist unzulässig. Sowohl Entwürfe, Konzepte etc. als auch das fertige Werk dürfen nur von der Percy & York GmbH selbst weiterentwickelt und verändert und nur von ihr mit ihrer
Urheberbezeichnung versehen werden.
3. Alle bestellten Leistungen der Percy & York GmbH einschließlich der Konzepte, Ideen und Entwürfe sind zu honorieren, auch wenn sie nicht verwendet werden und der Vertrag nicht fortgeführt wird. In diesem Fall erwirbt der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
4. Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben in jedem Fall bei der Percy & York GmbH die das alleinige Recht hat, ihre Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen.
Vorlagen und/oder Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber der Percy & York GmbH Schadensersatz zu leisten.
Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Vergütung.
5. Bearbeitungsrechte (§ 23 S. 1 UrhG und § 69 c Nr. 2 UrhG) stehen dem Kunden nur zu, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Verpflichtung der Agentur zur Überlassung des Quellcodes bedarf ebenfalls einer ausdrücklichen Vereinbarung. Soweit eine Verpflichtung der Agentur zur Überlassung des Quellcodes besteht, wird diese erst mit der Erfüllung sämtlicher Vergütungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB). Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen. An geeigneten Stellen können in der Website Hinweise auf die Urheberstellung der Agentur aufgenommen werden. Soweit ein Hinweis auf die Urheberstellung vereinbart wurde, ist der Kunde nicht berechtigt, die Hinweise ohne Zustimmung der Agentur zu entfernen.
6. Die Percy & York GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte (§ 31 UrhG). Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem vereinbarten Vertragszweck. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
7. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Wiederholungsnutzungen oder Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Percy & York GmbH .
8. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Percy & York GmbH. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber an die
Percy & York GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 2.500 Euro zu zahlen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Percy & York GmbH bleiben unberührt.
9. Die Percy & York GmbH ist über den Erfolg der von ihr konzipierten Werbung zu informieren. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind ihr Korrekturmuster vorzulegen und mit ihr
abzustimmen. Von allen ausgeführten Exemplaren sind ihr kostenlos mindestens zehn Belegexemplare zu überlassen. Die Percy & York GmbH ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 6 Leistungszeit
Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden durch eine ausdrückliche Vereinbarung als verbindlich bezeichnet. Benötigt die Percy & York GmbH zur Ausführung des Auftrages Angaben, Vorlagen, Muster, Informationen etc. des Auftraggebers oder eines Dritten, beginnt die Leistungsfrist erst mit Vorlage aller Unterlagen bei der Percy & York GmbH. Wird die Ausführung des Auftrages durch den Eintritt unvorhergesehener und von der Percy & York GmbH unverschuldeter Ereignisse verzögert, verlängert sich eine etwa
vereinbarte Lieferfrist entsprechend. Die Überschreitung eines vereinbarten Termins kann nicht zur Nichtannahme der Arbeiten führen, wenn nicht die Ablieferung schriftlich angemahnt und eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Gerät die Percy & York GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 7 Fremdleistungen
1. Die Percy & York GmbH ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, welcher ihr die dazu erforderlichen Vollmachten erteilt, zu bestellen.
2. Soweit die Percy & York GmbH Verträge über Fremdleistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung abschließt, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Percy & York GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

§ 8 Haftung, Gewährleistung
1. Offensichtliche Mängel der Arbeiten sind der Percy & York GmbH spätestens 5 Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen; ansonsten gilt die Arbeit als genehmigt.
2. Mängel eines Teils der Arbeiten können nicht zu einer Beanstandung der gesamten Leistung führen.
3. Percy & York GmbH ist nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
berechtigt. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl oder verzögert sich diese aus Gründen, die die Percy & York GmbH zu vertreten hat, über einen angemessenen Zeitraum hinaus, kann der Auftraggeber entsprechend den besonderen Eigenheiten des Vertrages dessen Rückgängigmachung oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung verlangen.
4. Die Haftung der Percy & York GmbH ist beschränkt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden. Verletzt die Percy & York GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Dritte, die im Rahmen von Fremdleistungen zur Erfüllung herangezogen werden, sind keine Erfüllungsgehilfen der Percy & York GmbH. Die Percy & York GmbH ist verpflichtet, die Auswahl Dritter sorgfältig und unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden vorzunehmen. Bei Einschaltung Dritter haftet die Percy & York GmbH dem Auftraggeber für eigenes Verschulden nur nach Maßgabe von Ziff. 3 und 4. Bei Verschulden des Dritten ist sie verpflichtet, ihre Schadensersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber abzutreten.
6. Erstellt die Percy & York GmbH ihre Lieferungen und Arbeiten nach oder unter Verwendung von Zeichnungen, Vorlagen, Fotos oder sonstigen Angaben des Auftraggebers und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber die Percy & York GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei. Die Percy & York GmbH ist in diesem Fall berechtigt, ihre Arbeit unverzüglich einzustellen und Ersatz der bis dahin aufgewendeten Kosten und angefallenen
Vergütung zu verlangen.
7. Die Percy & York GmbH haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit sowie die Schutzfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Borken. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

§ 10 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nah kommt.

§ 11 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

WordPress Wartung buchen

In der Regel setzten wir uns innerhalb von zwei Werktagen mit Ihnen in Verbindung, um die technischen Details mit Ihnen zu besprechen. Sollten Sie dringende Fragen haben erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer: 02864 80495 80

WordPress Wartung buchen

In der Regel setzten wir uns innerhalb von zwei Werktagen mit Ihnen in Verbindung, um die technischen Details mit Ihnen zu besprechen. Sollten Sie dringende Fragen haben erreichen Sie uns unter folgender Rufnummer: 02864 80495 80